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Urkunde II — Gesellschaftsverträge & Anteilsübertragungen

Gesellschaftsverträge & Anteilsübertragungen

Wir beurkunden Gesellschaftsgründungen, Satzungsänderungen und Anteilsübertragungen — typischerweise eng abgestimmt mit der laufenden gesellschaftsrechtlichen Beratung im Haus.

Was beurkundet wird

  • Gesellschafterliste, Stammkapital, Geschäftsanteile
  • Vertretungsregelung, Geschäftsführer
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Beschlüsse zur Satzungsänderung
  • Abtretung von Geschäftsanteilen

Was Sie mitbringen

  • Personalausweise der Beteiligten
  • Aktueller Handelsregisterauszug
  • Bestehende Satzung
  • Geschäftsführerliste
  • Bei Anteilsübertragung: Kaufvertrag oder Schenkungsvereinbarung

Sprachen

Beurkundung in deutscher Sprache; englische Vorabinformation für ausländische Beteiligte möglich.

Notar GmbH-Gründung Berlin — Satzung, Anteile, Beurkundung · Brüchert & Scholz