Urkunde II — Gesellschaftsverträge & Anteilsübertragungen
Gesellschaftsverträge & Anteilsübertragungen
Wir beurkunden Gesellschaftsgründungen, Satzungsänderungen und Anteilsübertragungen — typischerweise eng abgestimmt mit der laufenden gesellschaftsrechtlichen Beratung im Haus.
Was beurkundet wird
- Gesellschafterliste, Stammkapital, Geschäftsanteile
- Vertretungsregelung, Geschäftsführer
- Gegenstand des Unternehmens
- Beschlüsse zur Satzungsänderung
- Abtretung von Geschäftsanteilen
Was Sie mitbringen
- Personalausweise der Beteiligten
- Aktueller Handelsregisterauszug
- Bestehende Satzung
- Geschäftsführerliste
- Bei Anteilsübertragung: Kaufvertrag oder Schenkungsvereinbarung
Sprachen
Beurkundung in deutscher Sprache; englische Vorabinformation für ausländische Beteiligte möglich.