Urkunde V — Grundstücksübertragungen
Grundstücksübertragungen
Übertragungen von Grundstücken außerhalb klassischer Kaufverträge — typischerweise im Rahmen vorweggenommener Erbfolge oder Vermögensumstrukturierung in der Familie.
Was beurkundet wird
- Übertragungstatbestand (Schenkung, Tausch, Erbauseinandersetzung)
- Auflassung
- Mitübertragung von Belastungen
- Wirtschaftliche Ausgleichsregelung
Was Sie mitbringen
- Personalausweise
- Grundbuchauszug
- Vorhandene Vereinbarungen unter den Beteiligten
Sprachen
Beurkundung in deutscher Sprache.