Urkunde IV — Schenkungen
Schenkungen
Schenkungen — etwa von Immobilien oder Geschäftsanteilen — werden häufig mit Nießbrauch-, Wohn- oder Pflegeauflagen kombiniert. Die Beurkundung sichert die Wirksamkeit und schafft Klarheit für die Beteiligten.
Was beurkundet wird
- Schenkungsgegenstand und Wert
- Vorbehalte (Nießbrauch, Wohnrecht, Pflegevereinbarung)
- Rückforderungsrechte
- Steuerliche Hinweise
Was Sie mitbringen
- Personalausweise
- Bei Immobilien: Grundbuchauszug
- Bei Anteilen: Handelsregisterauszug
- Vorhandene Vermögensübersicht
Sprachen
Beurkundung in deutscher Sprache, Übersetzung auf Anfrage.